Frage 7: Muss die Hüpfburg durchgehend beaufsichtig werden?
Ja, vom Aufbau während des ganzen Betriebes bis zum vollständigen Abbau muss eine Aufsichtsperson ständig anwesend sein.
Heinrich Heine Siedlung 3 | 9130 Poggersdorf
Ja, vom Aufbau während des ganzen Betriebes bis zum vollständigen Abbau muss eine Aufsichtsperson ständig anwesend sein.
Für die Aufsicht und Betreuung der Hüpfburgen ist der Mieter zuständig. Auf Wunsch kann eine unserer Fachpersonen für 20 €/Stunde die Betreuung übernehmen. Sprechen Sie uns bitte einfach darauf an.
Jederzeit nach Absprache, natürlich auch samstags, sonntags oder feiertags.
Ja. Schuhe können die Hüpfburgen beschädigen, z.B.: Schuhschnallen oder Kanten, die hängenbleiben können. Gehüpft wird am besten auf Socken oder barfuß.
Ja. Hier werden Sandsäcke zur Befestigung verwendet.
Nein, das gründliche Reinigen übernehmen wir. Trotzdem sollten Sie die Hüpfburgen in sauberem, vor allem trockenem Zustand zurückgeben, bei grober Verschmutzung wird andernfalls eine Reinigungsgebühr von 20€ in Rechnung gestellt.